Als Vermieterin, die Mieterbindung und Rechtssicherheit gleichermaßen ernst nimmt, stelle ich mir oft die Frage: Wie kann ich eine Indexmiete so gestalten, dass sie juristisch einwandfrei ist, den Marktbedingungen entspricht und zugleich die Mieter nicht vergrault? In diesem Beitrag schildere ich meine Erfahrungen und gebe konkrete Formulierungs-, Kalkulations- und Kommunikations-Tipps, die Ihnen helfen, eine Indexmiete marktgerecht umzusetzen.
Was ist eine Indexmiete und welche Rechtsgrundlage gilt?
Eine Indexmiete verknüpft die Miethöhe mit dem Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland. Die rechtliche Grundlage findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch: die Indexmietvereinbarung muss vertraglich festgelegt sein (vgl. § 557b BGB). Wichtig ist, dass die Anpassung nicht willkürlich erfolgt, sondern anhand des offiziellen Indexstands berechnet wird.
Wichtige Vertragsbestandteile einer rechtssicheren Indexmiete
Damit die Vereinbarung vor Gericht Bestand hat und für beide Seiten transparent ist, sollten folgende Punkte im Vertrag klar geregelt sein:
Beispielhafte Vertragsformulierung
Als Orientierung nutze ich in meinen Verträgen eine klare, kurze Klausel. Beispiel (nur Muster):
"Die Miete ist als Indexmiete vereinbart. Grundlage der Anpassung ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) des Statistischen Bundesamtes. Maßgeblich ist der Indexstand des Monats, in dem die Miete erstmals vereinbart wurde (Basisindex: Monat/Jahr). Die Miete wird angepasst, wenn sich der VPI gegenüber dem Basisindex verändert. Die neue Miete berechnet sich nach folgender Formel: neue Miete = bisherige Miete × (aktueller VPI / Basis-VPI). Anpassungen erfolgen höchstens einmal jährlich. Betriebskosten bleiben unberührt."
Wichtig: Lassen Sie die Klausel vor Verwendung von einem juristisch versierten Fachmann prüfen.
Wie berechne ich die Anpassung praktisch?
Die Berechnung ist simpel, wenn Basisindex und aktueller Index bekannt sind. Beispiel:
| Basisindex (Jan 2020) | 105,3 |
| Aktueller Index (Jan 2026) | 117,8 |
| Bisherige Kaltmiete | 800,00 € |
| Neue Kaltmiete | 800 × 117,8 / 105,3 = 895,02 € |
Die Erhöhung ist also nachvollziehbar und indexbasiert. Solche Beispiele lege ich Mietern bei der Ankündigung bei, damit keine Zweifel bleiben.
Marktgerecht gestalten: wie hoch darf und sollte die Indexanpassung wirken?
Eine Indexmiete spiegelt die Inflation, nicht automatisch die lokale Marktentwicklung. In Regionen mit starken Mieterhöhungen kann die Indexmiete hinter dem Marktniveau zurückbleiben; andersherum kann sie bei hoher Inflation zu spürbaren Sprüngen führen. Deshalb berücksichtige ich:
Wie kommuniziere ich Anpassungen, damit Mieter nicht abwandern?
Die richtige Kommunikation ist entscheidend. Nach meiner Erfahrung bewahren transparente, frühzeitige und empathische Informationen die Beziehung:
Optionale Schutzmechanismen, die Mieterbindung stärken
Ich nutze manchmal freiwillige Mechanismen, die rechtlich zulässig sind und Vertrauen aufbauen:
Indexmiete versus andere Modelle
| Modell | Vorteile | Nachteile |
| Indexmiete | Inflationssicherung, transparent, berechenbar | folgt nicht immer Marktentwicklung, kann hohe Sprünge erzeugen |
| Staffelmiete | planbar, feste Erhöhungen | nicht mit Indexmiete kombinierbar, starrer |
| Mietspiegelbasierte Erhöhung | orientiert am Markt | komplizierte Begründung, ggf. Anfechtung durch Mieter |
Praktische Checkliste vor Vertragsabschluss
Eine gut gestaltete Indexmiete ist für Vermieter und Mieter eine faire Basis: sie schützt vor Kaufkraftverlust und ermöglicht gleichzeitig nachvollziehbare, objektive Anpassungen. Wenn Sie mögen, kann ich Ihnen auf Wunsch ein Vertragsmuster und ein ausfüllbares Berechnungsblatt zuschicken, das Sie direkt in Ihre Vermietungsunterlagen integrieren können.